Aufsichtsratsvorsitzender
Norbert Heil
stellvertretende Vorsitzender
Robert Brell
Schriftführerin
Elke Hepp
Heike Wagner
Jürgen Laufer
Gemäß § 24 (1) unserer Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglieder der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden.
Die Mitglieder müssen zum Zeitpunkt der Wahl mindestens zwei Jahre Mitglied der Genossenschaft sein und ihre Verpflichtungen gegenüber der Genossenschaft erfüllt haben.
Sie dürfen zum Zeitpunkt der Wahl bzw. Wiederwahl das siebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.