Für die Gemeinschaft.
Für die Zukunft.
Unser Aufsichtsrat
Kontrolle mit Verantwortung
Gemäß § 24 (1) unserer Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglieder der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden.
Die Mitglieder müssen zum Zeitpunkt der Wahl mindestens zwei Jahre Mitglied der Genossenschaft sein und ihre Verpflichtungen gegenüber der Genossenschaft erfüllt haben.
Sie dürfen zum Zeitpunkt der Wahl bzw. Wiederwahl das siebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Christian Endres
Aufsichtsratsvorsitzender
Tim Laufer
Stellvertrender Aufsichtsratsvorsitzender
Sieglinde Forster
Belegprüfung
Olga Bogdanow
Bauausschuss
Sebastian Hellriegel
Schriftführer
Elke Hepp
im Aufsichtsrat



