Eine Wohnungsgenossenschaft ist eine Unternehmensform des Privatrechts, deren besonderer Zweck es ist, ihren Mitgliedern eine genossenschaftliche Wohnung zur Nutzung bereit zu stellen.
Um eine Genossenschaftswohnung anmieten zu können, ist die Mitgliedschaft in dieser Genossenschaft erforderlich.
Bei uns, der Baugenossenschaft Bahnheim eG, werden Sie Mitglied, in dem Sie sich in einer Beitrittserklärung zur Beteiligung mit mindestens 7 Geschäftsanteilen verpflichten. Nach Einzahlung der Pflichtanteile sowie nach Zustimmung durch den Vorstand, werden Sie in unsere Mitgliederliste aufgenommen.
Auf ein Eintrittsgeld, welches bei vielen anderen Wohnungsgenossenschaften zu entrichten ist, verzichten wir.
Erst hiernach kann mit der Genossenschaft ein Dauernutzungsvertrag über eine Wohnung abgeschlossen werden.
Unsere Genossenschaft zählt derzeit etwa 1.200 eingetragene Mitglieder. Wenn Sie durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung der Genossenschaft beitreten, sind die gezeichneten Anteile sofort vollständig fällig und somit einzubezahlen.
Mit Ihrer Einzahlung beteiligen Sie sich am Eigenkapital der Baugenossenschaft Bahnheim eG und erhalten hierfür eine jährliche Dividende. Diese beträgt aktuell maximal 4%. Jedes Mitglied ist Miteigentümer an der Genossenschaft.
Weitere freiwillige Anteile können von Ihnen erworben werden. Die von der Genossenschaft erwirtschafteten Überschüsse werden nicht als wirtschaftlicher Gewinn betrachtet, sondern fließen zum einen in die Wohnungsbewirtschaftung (insbesondere Instandhaltung und Modernisierung) zurück und ermöglichen darüber hinaus die Dividendenausschüttung an die Mitglieder.
Die Mitgliedschaft und das hierfür gezahlte Geschäftsguthaben stellt keine Kaution dar, wie sie z.B. von Wohnungsbaugesellschaften erhoben wird. Kautionen sind bei uns nicht zu zahlen.
Ein Geschäftsanteil entspricht derzeit 160,- Euro.
Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft beträgt 2 Jahre zum Schluss eines Geschäftsjahres.
Im Rahmen der Einzahlung von Genossenschaftsanteilen besteht die Möglichkeit, sich eine staatliche Förderung in Form der staatlichen Wohnungsbauprämie zu sichern.
Eine große Anzahl von Mitgliedern wohnt bereits Jahrzehnte in unserer Genossenschaft. Die Treue dieser Mitglieder freut uns besonders.
Kurzer Überblick der wichtigsten Fakten
Geschäftsanteil | 160 Euro |
Pflichtanteile |
7 |
Höchstbeteiligung | 100 |
Eintrittsgeld | 0,00 Euro |
Kündigungsfrist |
2 Jahre |
Dividende zur Zeit | maximal 4% |
Anlage vermögenswirksamer Leistungen Wohnungsbauprämienberechtigt |