Für die Gemeinschaft.
Für die Zukunft.

Unser Aufsichtsrat

Kontrolle mit Verantwortung

Gemäß § 24 (1) unserer Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglieder der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Gehören juristische Personen oder Personengesellschaften der Genossenschaft an, können die zur Vertretung befugten Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden.

Die Mitglieder müssen zum Zeitpunkt der Wahl mindestens zwei Jahre Mitglied der Genossenschaft sein und ihre Verpflichtungen gegenüber der Genossenschaft erfüllt haben.

Sie dürfen zum Zeitpunkt der Wahl bzw. Wiederwahl das siebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Elke Hepp

Aufsichtsratsvorsitzende

Thomas Ruckstuhl

Stellvertrender Aufsichtsratsvorsitzender

Tim Laufer

Belegprüfung

Olga Bogdanow

Bauausschuss

Sebastian Hellriegel

Belegprüfung

Sieglinde Forster

im Aufsichtsrat